Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kindergarten Tainach ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – Stufe AA, dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kiga-tainach.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit. Es bestehen folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen
- 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte: Einige Bilder verfügen nicht über geeignete Alternativtexte. Dies kann die Nutzung für Screenreader erschweren.
- 1.3.1 – Informationen und Beziehungen: Die Überschriftenstruktur auf einigen Seiten ist nicht korrekt aufgebaut. Es gibt teilweise mehrere <h1>-Elemente pro Seite sowie Sprünge in der Hierarchie (z. B. von <h1> direkt zu <h3>). Diese fehlerhafte Struktur erschwert Nutzer*innen von Screenreadern die Orientierung und erschüttert die semantische Klarheit der Inhalte.
- 1.4.5 – Bilder mit Text: Vereinzelt werden Bilder mit Textinhalten verwendet, ohne entsprechende Alternativtexte.
- 1.4.12 – Textabstände: Anpassungen von Zeilenhöhe, Wort- und Zeichenabstand werden aktuell nicht vollständig unterstützt.
- 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links auf der Website sind nicht ausreichend beschrieben, sodass ihr Zweck nicht immer klar erkennbar ist, insbesondere für Nutzer*innen von Screenreadern. Dadurch kann die Navigation erschwert sein.
- 2.4.7: Focus Visible – Die sichtbare Hervorhebung des Tastaturfokus ist auf den Buttons der News- und Termin-Detailseiten, welche für die Rückführung auf die Übesichtsseite verantwortlich sind, unzureichend.
- PDF-Dokumente: Bereitgestellte PDF-Dateien sind derzeit nicht barrierefrei (z. B. fehlende Tags, Alternativtexte, logische Lesereihenfolge).
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Externe Dokumente: Einige nicht barrierefreie Dokumente (z. B. PDF, Word) wurden von Dritten zur Verfügung gestellt. Eine nachträgliche vollständige Überarbeitung wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 auf Basis einer externen Bewertung erstellt.
Letzte Überprüfung: 05.08.2025
Feedback und Kontakt
Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktperson:
Thomas Trad
thomas.trad@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten einreichen.
Die Beschwerde kann über das elektronische Kontaktformular der Beschwerdestelle eingereicht werden.
Die Gleichbehandlungsstelle prüft, ob Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) oder des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes vorliegen, und kann entsprechende Empfehlungen oder Maßnahmen vorschlagen.