Kosten & Gebühren
Für den Besuch des Kindergartens ist vom Erziehungsberechtigten ein monatlicher Beitrag zu leisten. Dieser wird jeweils am 1. Jänner an die Preisindexsteigerung angepasst.
Seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung - Abt 6, wird die Bildung des Kindes gefördert, wodurch die Betreuungskosten entfallen.
Die Kosten für Verpflegung werden in Rechnung gestellt, per Erlagschein oder Bankeinzug zahlbar.
Zu Beginn des Kindergartenjahres wird zusätzlich ein einmaliger Kreativbeitrag eingehoben.