Kosten & Gebühren
Für den Besuch des Kindergartens ist vom Erziehungsberechtigten ein monatlicher Beitrag zu leisten. Dieser wird jeweils am 1. Jänner an die Preisindexsteigerung angepasst.
Seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung - Abt 6, wird die Bildung des Kindes gefördert, wodurch die Betreuungskosten entfallen.
Die Kosten für Verpflegung und Werk- und Zeichenmaterial werden in Rechnung gestellt, per Erlagschein oder Bankeinzug monatlich zahlbar.